Rohbauarbeiten

Keller
Die Wände und Decken werden im Strahlverfahren gereinigt und ausgebessert. Die Mieterkeller erhalten eine neue Holzlattenabtrennung. Der Heizraum und der Kellerzugang erhalten T30-Türen. Die Kellerwände werden, wenn notwendig, vertikal abgedichtet. Trotz dieser Maßnahme können sie eine gewisse Rest feuchte aufweisen.

Innenwände
Zur Grundriss- Neuordnung werden Innenwände abgebrochen. Es werden nicht tragende Innenwände als Trockenbaukonstruktion errichtet. Diese werden im Badzimmer- und Küchenbereich gleichzeitig zur Aufnahme der Versorgungsleitungen genutzt. Eventuelle Veränderungen an tragenden Bauteilen erfolgen nur unter Beachtung der Angaben in den statischen Berechnungen. Wandverstärkungen aus Trockenbau werden an den Wohnungstrennwänden vorgenommen. Sollten neue Wohnungstrennwände im Mauerwerk ausgeführt werden, sind diese aus Kalksandstein der Rohdichteklasse 2,0 auf zumauern. Schadhafte Wandputzbereiche werden abgeschlagen und neu verputzt.

Decken
Die vorhandenen Holzbalkendecken werden auf ihre Tragfähigkeit geprüft. Gemäß den Angaben des Holzschutzgutachtes werden schadhafte Bereiche erneuert. Ein schwimmender Estrich wird auf die vorhandene Dielung eingearbeitet. Bei Bedarf werden die geputzten Deckenunterseiten mit Trockenbau verkleidet, ansonsten bleiben diese bestehen.

Dachkonstruktion
Die Dachneigung und Dachform bleiben bestehen. Die Konstruktion wird aber entsprechend den Angaben in der statischen Berechnung überarbeitet und umgesetzt. Gemäß der Energieeinsparverordnung wird die Wärmedämmung der Decke zum Dachboden mit mindestens 120 mm Mineralwolle ausgearbeitet. Das Dach ist mit einer Biberdeckung eingedeckt. Regenrinnen und Fallrohre sind aus Titan-Zink.

Treppenhaus
Die vorhandenen zweiläufigen Holztreppenanlagen bleiben unverändert. Es werden lediglich Fehlstellen aufgearbeitet und das Treppengeländer aus Holz wird gestrichen. Im Treppenhaus wird nicht geheizt.

Schornsteine
Notwendige Schornsteine bleiben erhalten und werden saniert. Überflüssige und nicht genutzte Schornsteine werden bis zur Oberkante Kellerdecke abgerissen. Sollten Schornsteine nicht stören, bleiben diese bis Oberkante Dachgeschossdecke bestehen. Sämtliche Öffnungen werden fachgerecht verschlossen.

Fassade
Der Putz bleibt erhalten und wird nur erneuert bzw. ausgebessert, falls notwendig. Die Denkmalschutzbehörde entscheidet über die Farbgestaltung. Balkone werden, als leichte transparente Konstruktion aus verzinktem Stahl mit Holzbohlenfußboden auf Trapezbleche, vor die Fassade auf der Gartenseite angebaut. Dabei erfolgen die Sanierungen unter den Auflagen des Denkmalschutzes.

© 2008 B&V Bauträger B&V Immobilien Eric Mozanowski